Förderprogramm De-minimis

Lassen Sie sich die Förderung für Ihre Maßnahmen zur Effizienzsteigerung im Güterkraftverkehr nicht entgehen!

Was sind De-minimis-Förderungen?

Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ des Bundesamtes für Güterverkehr werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren, mautpflichtigen Nutzfahrzeugen gefördert, die Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen. Förderfähig sind explizit auch Telematik-Lösungen im eigenen Betrieb.

Wer ist zuwendungsberechtigt?

  • Unternehmen, die zum Zeitpunkt des Stellens des De-minimis-Antrags Güterverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) durchführen UND

  • Eigentümer:innen oder Halter:innen von mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen mit Zulassung zum Verkehr auf öffentlichen Straßen in der Bundesrepublik Deutschland zum 01.12.2021 sind.

Was ist förderfähig?

Im Bereich der Telematik werden Maßnahmen zur Effiziezsteigerung gefördert:

  • Kauf, Wartung, Service von Telematik-Hardware
  • Kommunikationskosten für den Betrieb von Telematiksystemen
  • Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung der Daten

Wie hoch ist die Förderung?

  • 2.000 Euro nicht rückzahlbare Zuschüsse je LKW ab 7,5 t zulässiger Gesamtmasse

  • Bis zu 33.000 Euro im Jahr je Unternehmen

  • Maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Schnell sein lohnt sich! Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung!

Nutzen Sie die De-minimis-Förderung für den Einstieg in die Telematik.

Mit unserem förderfähigen traisy Telematiksystem wird Ihnen der Weg ins digitale Flottenmanagement erleichtert. Von der Fahrzeugortung bis zur Optimierung der Touren- und Einsatzplanung – wir bieten Ihnen Ihre ganz individuelle, perfekt an Ihre Anforderungen zugeschnittene Telematik-Lösung.

Sie benötigen Hilfe bei der Beantragung? Wir unterstützen Sie! Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit unseren Experten.

Antragsfrist

Ab 9. Januar 2023 Antrag stellen – wir helfen Ihnen!

Antragsverfahren

Anträge werden digital auf dem Onlineportal des BAG gestellt

Durchführung

Ab Antragstellung bis spätestens 5 Monate nach Erhalt des Bewilligungsbescheids

Sascha Spitz

Wir beraten Sie gerne!

Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung. Entweder mit einem persönlichen Ansprechpartner, über das Kontaktformular oder unsere Kontaktdaten:

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